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TRENNUNG! - Was muss ich regeln, wie geht es weiter?

Brandenburger Wochenblatt, 03.11.2013


Bei einer Trennung nichtehelicher Lebenspartner stehen die Parteien vor einem emotionalen und nicht selten auch vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Man verliert sich dann oft in Streitereien und Vorwürfen und vergisst dabei, die notwendigen Trennungsfolgen zu regeln.

Es ist ratsam, sich zunächst an einen Tisch zu setzen und zu überlegen, was geregelt werden muss und wie eine Regelung aussehen könnte. Scheitern gemeinsame Gespräche und Lösungen, hilft oft nur der Weg zum Jugendamt und/oder Anwalt.

Trennt sich ein Paar, sollte zunächst geklärt werden, wer in der (gemeinsamen) Wohnung verbleibt. Dabei sollte man berücksichtigen, dass die Wohnung bei Auszug des Ex-Partners/Partnerin möglicherweise zu groß und zu teuer wird. Bezieht man Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II) kann die Wohnung durch Auszug einer Person unangemessen werden. Dies sollte bedacht und abgeklärt werden. Ferner sollte man das Gespräch mit dem Vermieter suchen, sofern eine Person aus dem Mietvertrag ausscheiden und die andere den Vertrag fortführen will.

Problematisch wird es dann, wenn die Partner ein Haus gebaut und gemeinsam finanziert haben. Dann bedarf es der Auseinandersetzung der Miteigentümergemeinschaft und des Darlehensvertrages.

Spätestens beim Auszug einer Partei bzw. bei Auszug beider Parteien sollte man sich darüber einig sein, wer welchen Hausrat erhält und wie der Hausrat angemessen verteilt wird.

Gegenstände, die eine Person in die Partnerschaft eingebracht hat, bleiben deren Eigentum

und können ohne weiteres mitgenommen werden.

Frühzeitig geregelt werden sollte auch die Auseinandersetzung gemeinsamer Konten, Sparbücher und Versicherungen.

Streitthema ist ferner häufig ein PKW, der in der Vergangenheit gemeinsam genutzt wurde.

Gibt es gemeinsame Kinder, gibt es weiteren Regelungsbedarf. Besteht gemeinsames Sorgerecht, ändert sich daran allein aufgrund der Trennung nichts. Es bleibt bei der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Es ist ratsam, sich zeitnah nach der Trennung über ein regelmäßiges Umgangsrecht und den Unterhalt zu verständigen. Diese Regelungen können auch mithilfe des Jugendamtes getroffen werden. Sofern dort eine einvernehmliche Einigung nicht erzielt werden kann, ist die Einschaltung eines Anwaltes ratsam.

In Familiensachen werden in der Regel lediglich die Kosten einer Erstberatung von einer bestehenden Rechtschutzversicherung übernommen. Besteht keine Rechtschutzversicherung und kann man die Anwaltskosten nicht mit eigenen finanziellen Mitteln bestreiten, kann man beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe bzw. für das gerichtliche Verfahren Verfahrenskostenhilfe beantragen.


Doreen Hanke - Rechtsanwältin - Fachanwältin für Familienrecht


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