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Scheidung leicht und schnell gemacht

Brandenburger Wochenblatt, 20.04.2014


Trennung ja, Scheidung nein.

Diese Aussage treffen viele Ehepartner im Rahmen einer Trennung. Oftmals erfolgt eine solche Äußerung in Unwissenheit über den Ablauf und die Kosten eines solchen Verfahrens. Getrennte Eheleute fürchten eine Schlammschlacht und einen Kampf um jeden Kaffeelöffel. Hinzu kommt die Angst vor den Kosten des Scheidungsverfahrens.

Eine Beratung beim Anwalt möglichst zeitnah nach der Trennung sorgt für die notwendige Aufklärung und kann Kosten sparen.

Verfügen die Eheleute nicht über einen Ehevertrag, sollten sie sich vor der Scheidung über die im Raum stehenden Streitpunkte verständigen. Dies spart Kosten und verkürzt die Dauer des Scheidungsverfahrens. Die Eheleute sollten in erster Linie die notwendigen Fragen betreffend gemeinsamer Kinder klären. Dazu gehören das Sorgerecht, das Umgangsrecht und den Unterhalt. Bei diesen Fragen kann auch das Jugendamt vermittelnd und beratend zur Seite stehen. Kann man sich nicht einigen, z.B. wo das Kind künftig lebt, ist ein Verfahren unumgänglich. Dieses verursacht jedoch wiederum Kosten und belastet das Kind, das im Verfahren unter Umständen angehört wird.

Ferner sollte man sich darüber verständigen, ob einer die Ehewohnung übernimmt oder beide den Mietvertrag kündigen.

Spätestens bei Auflösung der Ehewohnung oder Auszug eines Ehepartners muss der Hausrat aufgeteilt werden. Hier sollte man auf ein ausgewogenes Verhältnis bei der Verteilung achten und Absprachen treffen.

Trennungsunterhaltsansprüche und Zugewinnansprüche sollten erörtert und anwaltlich geprüft werden. Gemeinsame Konten sollten getrennt werden. Außerdem ist es ratsam, sich darüber verständigen, wie mit gemeinsamen Verbindlichkeiten künftig verfahren wird. Der Versorgungsausgleich wird bei Ehen unter 3 Jahren Ehedauer nur auf Antrag eines Ehepartners und ab 3 Jahren Ehedauer automatisch vom Gericht durchgeführt. Da dieser Ausgleich der beidseitig während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften in vielen Fällen zu einer längeren Verfahrensdauer führt, kann über einen Aus-schluss nachgedacht werden.

Sind sich die Eheleute über die notwendigen Trennungsfolgen einig, kann die Scheidung eingereicht werden. Der Antragsteller muss immer anwaltlich vertreten sein. Stimmt der Antragsgegner der Scheidung zu und stellt keine eigenen Anträge braucht er keinen Anwalt. Die Scheidungskosten setzen sich aus den Anwaltskosten und den Gerichtskosten zusammen. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem Gegenstandswert der Scheidung und der streitigen bei Gericht anhängigen Folgesachen. Grundsätzlich teilen sich die Parteien die Gerichtskosten. Hinsichtlich der Anwaltskosten trägt jede Partei die Kosten des eigenen Anwaltes.

Eine gute Vorbereitung und Beratung sorgt für eine zügige und stressfreie Abwicklung des Verfahrens.


Doreen Hanke - Rechtsanwältin - Fachanwältin für Familienrecht


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