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Unzulässige Bearbeitungsgebühr der Banken für Kredite schnell geltend machen - Verjährung droht (Urteil BGH v. 28.10.2014)

Brandenburger Wochenblatt, 11.02.2014


Im Mai berichtete ich an dieser Stelle über die am 13. Mai 2014 verkündeten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH). Dabei ging es um die Unzulässigkeit der vielfach von Banken praktizierten Erhebung von Bearbeitungsgebühren für Kreditverträge. Die vorge-nannten Entscheidungen aus dem Monat Mai 2014 nahmen viele Verbraucher zum Anlass, um die für ihre Kreditverträge bezahlten Bearbeitungsgebühren nebst anteiliger Zinsen von den Banken zurückzufordern. Die Banken reagierten auf die Rückforderungen sehr verhalten. Die Mehrheit der Banken lehnte die Forderungen der Verbraucher ab. Sie verwiesen darauf, dass es sich bei den Entscheidungen des BGHs um Einzelfallentscheidungen handele, die auf den konkreten Fall des Verbrauchers nicht anwendbar seien. Andere Banken meinten wiederum, die Rückforderungen seien aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist nicht mehr durchsetzbar.

Dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele, mag zutreffen. Allerdings hat der BGH die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr generell bei Verbraucherkreditverträgen für unzulässig erklärt, so dass dies für alle Verbraucherkreditverträge gilt. Mit der Entscheidung des BGHs vom 28.10.2014 geht auch das zweite der vorgenannten Argumente der Banken ins Leere.

Der BGH beschäftigte sich am 28.10.2014 mit der Frage, ob Bearbeitungsgebühren von Kreditverträgen, die in den Jahren 2006 und 2008 geschlossen wurden, noch zurückgefordert werden können. Die Banken wandten Verjährung ein. Der BGH stärkte nach den Urteilen im Mai 2014 mit seinen Entscheidungen vom 28.10.2014 erneut die Rechte der Verbraucher. Danach gilt für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren eine Verjährungsfrist von 10 Jahren.

Verbraucher, die ihre Forderungen bislang nicht geltend gemacht haben, sollten die Banken noch in diesem Jahr zur Rückzahlung auffordern. Auch Verbraucher, die ein Ablehnungsschreiben der Bank bereits erhalten haben, sollten schnell handeln, um eine Verjährung zu verhindern. Lehnt die Bank die Rückzahlung ab, sollte ein Anwalt beauftragt werden, um gegebenenfalls noch in diesem Jahr gerichtliche Maßnahmen zu ergreifen. Denn insbesondere durch ein gerichtliches Verfahren kann der Eintritt einer drohenden Verjährung verhin-dert werden. Das Jahr neigt sich dem Ende, viel Zeit bleibt nicht mehr, so dass schnell gehandelt werden muss.

In vielen Fällen – je nach Höhe der Kreditsumme - kann die Bearbeitungsgebühr mehrere tausend Euro betragen. Dies sind erhebliche Beträge, deren Rückforderung der Verbraucher nun 10 Jahre rückwirkend geltend machen kann.

Die Kosten der Geltendmachung können von Rechtsschutzversicherungen übernommen werden oder bei Verzug bei der Bank geltend gemacht werden. Vielen Verbrauchern werden die Entscheidungen vom 13.05.2014 und vom 28.10.2014 einen unerwarteten schönen Geldsegen bringen.


Doreen Hanke - Rechtsanwältin - Fachanwältin für Familienrecht


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