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Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht: Trennungsunterhalt/Ausbildungsunterhalt

Brandenburger Wochenblatt, 12.08.2012


Für jedes Rechtsgebiet, so auch für das Familienrecht, gibt es gesetzliche Vorschriften, die die jeweiligen Rechtsverhältnisse regeln. Doch nicht immer findet sich für jede rechtliche Frage eine Lösung im Gesetz. Gesetzeslücken oder unklare Rechtsfragen werden durch die Gerichte (Rechtsprechung) ausgestaltet. Das Recht unterliegt dem stetigen Wandel der Rechtsprechung. Aus diesem Grund genügt oft nicht nur der Blick in das Gesetz, sondern man muss erforschen, wie die Gerichte in bestimmten Rechtsfragen entscheiden. Es gibt eine Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen. Es ist daher ratsam, bei Fragen und Rechtsstreitigkeiten den Rat eines Anwaltes einzuholen.

An dieser Stelle sollen einige wichtige aktuelle Gerichtsentscheidungen kurz dargestellt werden:

Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte sich kürzlich mit der Frage zu befassen, ob und wann ein Trennungsunterhalt verwirkt, wenn der unterhaltsbegehrende Ehepartner in einer Lebensgemeinschaft lebt. In diesem Fall war die Ehefrau direkt nach dem Auszug bei dem Ehemann zu ihrem neuen Lebenspartner gezogen. Das Gericht entschied, dass die Ehefrau nach Ablauf eines Jahres nach ihrem Auszug keinen Unterhalt beanspruchen kann. Zwar könne man erst bei der Dauer von 2 Jahren von einer verfestigten Lebensgemeinschaft sprechen, jedoch gab es hier weitere Umstände, die für eine feste Lebensgemeinschaft sprachen. Im vorliegenden Fall hatte die Ehefrau bereits vor der Trennung von ihrem Mann kontinuierliche vertraute Kontakte zu ihrem neuen Lebenspartner. Daraus resultierend ist die Ehefrau direkt nach dem Verlassen der ehelichen Wohnung zu ihrem neuen Partner gezogen.

Umstritten ist weiterhin die Frage, ob die Semesterbeiträge eines unterhaltsberechtigten Studenten seinen Unterhaltsbedarf erhöhen. Während das Oberlandesgericht Koblenz von einem Mehrbedarf ausgeht, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass Semesterbeiträge im Regelunterhalt enthalten sind und den Unterhaltsbedarf nicht erhöhen.

Das Oberlandesgericht Hamm hatte Anfang dieses Jahres darüber zu befinden, ob einem Kind nach dem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung für ein anschließendes Studium Unterhalt gegenüber den Eltern zusteht. Im vorliegenden Fall hatte die Tochter, weil sie keinen Studienplatz für Zahnmedizin erhalten hatte, zunächst eine Ausbildung zur zahnmedizinischen Angestellten absolviert und in diesem Beruf gearbeitet. 5 Jahre nach dem Abitur erhielt sie dann den Studienplatz und studierte Zahnmedizin. Das Gericht bejahte einen Unterhaltsanspruch, weil die Ausbildung in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zu dem Studium stehe.

Da jedoch auch gerichtliche Entscheidungen einen konkreten Einzelfall betreffen, ist anwaltlicher Beistand ratsam.


Doreen Hanke - Rechtsanwältin - Fachanwältin für Familienrecht


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