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Mein Kind – Dein Kind – Unser Kind: Streit in den Sommerferien um das Kind

Brandenburger Wochenblatt, 13.07.2014


Die Sommerferien haben nun endlich begonnen und die Kinder freuen sich auf die gemeinsame Zeit mit den Eltern. Die Vorfreude der Eltern wird hingegen oft durch Streitereien der getrenntlebenden Eltern getrübt. Da streitet man sich um die Aufteilung der Ferien, ob der andere Elternteil ins Ausland mit dem Kind fahren darf, in welche Schule das Kind nach den Sommerferien geht und so weiter. Einige Probleme im Einzelnen:

Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht inne, müssen sie sich darüber einig sein, in welche Schule das Kind eingeschult und umgeschult wird. Kann eine Einigung nicht erzielt werden, kann nach gescheiterten Gesprächen beim Jugendamt auf Antrag eines oder beider Elternteile die Entscheidungsbefugnis einem Elternteil übertragen werden. Dieser kann dann die Schulwahl allein treffen.

Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht inne, kann dieser allein die Schulwahl entscheiden.

Da ein gerichtliches Verfahren einige Zeit dauert, sollten sich die Eltern rechtzeitig vor Beginn der Anmeldefristen verständigen. Kann eine Einigung nicht erzielt werden, bleibt Zeit für eine familiengerichtliche Entscheidung.

Auch über den Ferienumgang sollten sich die Eltern rechtzeitig verständigen, anderenfalls keine Zeit mehr für eine gerichtliche Regelung bleibt. In der Regel steht jedem Elternteil die Hälfte aller Ferien, also 3 Wochen der

Sommerferien, zu. Kann man sich über den Umfang und die Zeiten des Ferienumgangs nicht einigen, hilft meist eine Vermittlung des Jugendamtes oder/und eines Anwaltes. Scheitern sämtliche Einigungsversuche der Eltern, muss das Familiengericht entscheiden. Dies ist jedoch wieder mit Zeit verbunden. Wird ein Verfahren kurz vor den Ferien eingereicht, lässt sich eine gerichtliche Regelung über die anstehenden Ferien selten erzielen.

Beabsichtigt der umgangsberechtigte Elternteil einen Auslandsurlaub mit dem Kind, ist ein Gespräch mit dem anderen Elternteil unumgänglich. Denn für die Reise ins Ausland benötigt man wichtige Unterlagen für das Kind (z.B. Kinderausweis, Krankenversicherung, ggf. Vollmacht des allein sorgeberechtigten Elternteils). Außerdem sollten sich die Kindeseltern darüber in Kenntnis setzen, wohin die Reise ins Ausland gehen soll. Einer ausdrücklichen Zustimmung bedarf es hingegen nicht. Grundsätzlich bestimmt der umgangsberechtigte Elternteil den Ferienort. Hat ein Elternteil Bedenken, dass der andere eine Reise ins (gefährliche) Ausland unternimmt oder das Kind nicht zurückbringt, kann auch insofern eine gerichtliche Entscheidung beantragt werden.

Sofern die Eltern rechtzeitig die Angelegenheiten das Kind betreffend besprechen und regeln, ist ein schöner Urlaub für die ganze Familie sicher.

Eine schöne Ferienzeit!


Doreen Hanke - Rechtsanwältin - Fachanwältin für Familienrecht


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