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Kindesunterhalt – Änderungen ab dem 01.01.2015

Brandenburger Wochenblatt, 28.12.2014


Trennt sich ein Ehepaar stehen die Parteien nicht selten auch vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Ein Einkommen fällt weg, die Wohnung ist nach dem Auszug des Partners zu teuer, Unterhalt wird nicht gezahlt, usw. Viele denken in dieser Situation, sie müssten auf jeden Fall Geld sparen und verzichten auf Beratung/Vertretung durch einen Anwalt. Dieser Gedanke kann jedoch fatale Folgen haben.

Grundsätzlich ist es aufgrund des Umfanges der regelungsbedürftigen Trennungsfolgen (Umgang, Sorgerecht, Ehewohnung, Hausrat, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Kindes- und Ehegattenunterhalt, usw.) immer ratsam, zeitnah nach der Trennung einen Anwalt aufzusuchen, um sich beraten zu lassen. Im Rahmen der Beratung kann man sich einen ersten Überblick verschaffen.

Im Rahmen der Vertretung können Ansprüche (z.B. Unterhalt) zeitnah außergerichtlich geregelt und durchgesetzt werden. Dies spart nicht nur Geld und Nerven, sondern beschleunigt auch das Scheidungsverfahren. Zudem füllt sich wieder der Geldbeutel. Emotional belastet durch die Trennung übersehen einige Ehepartner die regelungsbedürftigen Trennungsfolgen. Viele Ansprüche können jedoch erst mit der Geltendmachung gegenüber dem Partner erhoben werden. Verpasst man ein solches Anspruchsschreiben, verschenkt man Geld.

Auch mit der Einstellung, ich lass mich nicht scheiden und warte auf den Scheidungsantrag

des anderen Partners, kann man Geld verlieren statt zu sparen. In diesem Zusammenhang ist u.a. zu bedenken, dass die Ehe fortdauert und der Partner weiterhin an den Rentenanrechten und an steigendem Vermögen partizipieren kann.

Stellt der Antragsgegner eines Scheidungsverfahrens keine eigenen Anträge, besteht für ihn kein Anwaltszwang. Der Antragsgegner kann sich in diesem Fall selbst vertreten. Nimmt sich der Antragsgegner

im Scheidungsverfahren keinen Anwalt, spart er zwar Anwaltskosten, verliert jedoch möglicherweise an anderer Stelle viel Geld. Dies kann dann z.B. daran liegen, dass man gar nicht weiß, welche Ansprüche man erheben kann. Nicht selten sind die Parteien auch mit dem Verfahren, z.B. mit dem Versorgungsausgleich, der in der Regel Gegenstand des Scheidungsverfahrens ist, überfordert.

Es ist ratsam, sich zeitnah nach der Trennung anwaltlich beraten und ggf. vertreten zu lassen. In Familiensachen werden in der Regel lediglich die Kosten einer Erstberatung von einer bestehenden Rechtschutzversicherung übernommen. Besteht keine Rechtschutzversicherung und kann man die Anwaltskosten nicht mit eigenen finanziellen Mitteln bestreiten, kann man beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe bzw. für das gerichtliche Verfahren Verfahrenskostenhilfe beantragen.


Doreen Hanke - Rechtsanwältin - Fachanwältin für Familienrecht


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