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Schnelle Scheidung

Brandenburger Wochenblatt, 14.06.2015


Der Trennung eines Ehepartners folgt dann oft der Entschluss, möglichst schnell geschieden zu werden. Es kann verschiedene Gründe geben, die die Ehepartner motivieren, schnell den Scheidungsbeschluss in den Händen halten zu wollen. Der häufigste Grund ist sicherlich, dass man mit dem anderen Ehepartner nichts mehr zu haben möchte und ein "neues Leben" beginnen möchte. Oft spielen jedoch auch andere Hintergründe eine Rolle, z.B. wenn die Ehefrau von ihrem neuen Lebensgefährten ein Kind erwartet.

Tatsächlich kann man die Dauer des Scheidungsverfahrens beeinflussen.

Grundsätzlich bedarf es eines Trennungsjahres der Eheleute. Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres kann im Falle von Härtegründen beantragt werden. Diese besonderen Gründe für eine Scheidung müssen vom Antragsteller dargelegt werden und liegen vor, "wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde".

Liegen keine Gründe für eine Härtefallscheidung vor, können die Eheleute durch eine gute Vorbereitung der Scheidung und der Folgesachen das Scheidungsverfahren erheblich beschleunigen.

Die Eheleute sollten sich im Vorfeld über die Folgesachen umfassend verständigen, um Streitigkeiten im Scheidungsverfahren zu verhindern. Denn jede streitige Folgesache verzögert das Scheidungsverfahren.

Eine Einigung bedarf in einigen Fällen der notariellen Form, um wirksam zu sein. Es ist daher ratsam, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

Sinnvoll ist es auch, Trennungsfolgen, die nicht im Scheidungsverfahrens geklärt werden müssen, in eine solche Trennungsvereinbarung einzubeziehen. So spart man nicht nur Geld, sondern kann auch nach der Scheidung wirklich einen Schlussstrich unter die Ehe ziehen.

Langwierig und Auslöser für lange Scheidungsverfahren ist in den meisten Fällen der Versorgungsausgleich, der bei Ehen mit mindestens 3 Jahren Ehedauer durchzuführen ist. Stellt sich heraus, dass die Rentenkonten der Eheleute nicht geklärt sind, erfolgt die Kontenklärung während des Scheidungsverfahrens. Dies kann dauern, da es oft umständlicher Ermittlungen früherer Arbeitgeber bedarf. Meist dauert das Verfahren auch deshalb lange, weil die Auskünfte durch die Eheleute zögerlich oder unvollständig erteilt werden. Haben die Eheleute z.B. in einem Ehevertrag oder in einer Trennungsvereinbarung den Versorgungsausgleich ausgeschlossen und sind sonstige Folgesachen nicht zu regeln, kann die Scheidung binnen weniger Wochen erfolgen. Dauert das Verfahren schon sehr lange, kann man auch die Abtrennung des Versorgungsausgleichs beantragen. Eine gute Vorbereitung der Scheidung verkürzt das Scheidungsverfahren und ebnet den Weg für eine schnelle Scheidung.


Doreen Hanke - Rechtsanwältin - Fachanwältin für Familienrecht


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