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Irrtümer über die Ehe, Trennung und Scheidung

Brandenburger Wochenblatt, 04.10.2015


Ich heirate nicht, weil ich dann automatisch für die Schulden meines Partners hafte.

Falsch! Die Eheschließung ändert nichts daran, dass jeder Partner für allein eingegangene Verbindlichkeiten auch allein haftet.

Einen Ehevertrag kann ich nur vor der Hochzeit abschließen.

Falsch! Einen Ehevertrag kann man jederzeit (sowohl vor als auch nach Hochzeit) schließen. Auch in der Trennungsphase oder vor einer Scheidung kann ein solcher Vertrag noch geschlossen werden, der dann allerdings oft nicht mehr als Ehevertrag, sondern als Trennungsfolgenvereinbarung bezeichnet wird.

Für den Autokredit meines Ehemannes hafte ich mit!

Es kommt darauf an. Wenn nur ein Ehegatte den Vertrag unterzeichnet, haftet auch nur dieser Ehegatte für die Einhaltung des Vertrages. Der andere Partner haftet nur dann mit, wenn auch er als Kreditnehmer oder Bürge den Vertrag mitunterzeichnet.

Die Frau bekommt im Falle der Trennung automatisch die Kinder!

Falsch! Die Kindeseltern müssen sich im Falle einer Trennung darüber verständigen, wo die Kinder künftig ihren Lebensmittelpunkt haben. Dies kann sowohl beim Vater als auch bei der Mutter oder bei beiden (Wechselmodell) sein.

Alles was in der Ehe erworben wird, gehört beiden Ehegatten gemeinsam!

Mit der Eheschließung begründen die Eheleute automatisch den Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass in der Ehe erworbene Sachen grundsätzlich dem Ehegatten gehören, der die Sache erworben hat. Nur beim gemeinsamen Erwerb wird gemeinsames Eigentum begründet. Im Falle einer Scheidung können die jeweiligen Vermögensgüter im Rahmen des Zugewinns ausgeglichen werden.

Eine Scheidung ist teuer!

Es kommt auf die Einkommensverhältnisse der Eheleute an. Denn sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltsgebühren berechnen sich nach einem Gegenstandswert. Dieser Wert errechnet sich im Falle einer Scheidung aus dem Einkommen der Eheleute. Je höher das Einkommen ist, desto teurer wird das Verfahren.

Ich brauche keinen Anwalt!

Der die Scheidung beantragende Ehegatte benötigt für die Antragstellung auf jeden Fall einen Anwalt. Für den anderen Ehegatten, der nur der Scheidung zustimmt, besteht kein Anwaltszwang. Oft ist es jedoch ratsam, anwaltlichen Rat einzuholen oder sich anwaltlich vertreten zu lassen. Denn die mit der Trennung/Scheidung einhergehenden Folgen sind weitreichend und für die Ehegatten oft nicht ohne weiteres erkennbar.

Ich kann mir einen Anwalt nicht leisten!

Ist man finanziell nicht in der Lage, einen Anwalt zu bezahlen, sollte man bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung nachfragen, die meistens eine Erstberatung übernehmen. Für über die Beratung hinausgehende Tätigkeiten gibt es Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe.


Doreen Hanke - Rechtsanwältin - Fachanwältin für Familienrecht


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