Anwahlt Stadt Brandenburg an der Havel Kanzlei Doreen Hanke
Impressum Sitemap Intern

<< zurück zur Artikelübersicht

Die Scheidung des Unternehmers bzw. der Unternehmerin

Brandenburger Wochenblatt, 12.11.2017


Bei jeder Ehe sind im Falle einer Trennung und Scheidung eine Vielzahl von Folgesachen zu klären (z.B. Unterhalt, Versorgungsausgleich). Im Falle einer Unternehmerehe (eine Ehe, wo ein Ehegatte Unternehmer ist), gibt es hingegen weitaus erheblichere Probleme bei der wirtschaftlichen Auseinandersetzung der getrennten Eheleute. Dies wiederum kann zu kostenintensiven Streitigkeiten, existenzbedrohenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem anderen Ehegatten bis hin zur Insolvenz des Unternehmers führen.

So kann beispielsweise im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft im Falle der Trennung/Scheidung ein Zugewinnausgleichsanspruch der Ehegatten bestehen. In den Zugewinn fallen alle Vermögenswerte, so unter anderem auch der Betrieb bzw. die Unternehmensbeteiligung des unternehmerisch tätigen Ehegatten.

Für den Zugewinn muss das Unternehmen bewertet werden. Der Wert des Unternehmens ist meist streitig deshalb durch einen Sachverständigen zu bewerten, wobei es dafür verschiedene Bewertungsmethoden (z.B. nach dem Sachwert, nach dem Umsatz usw.) gibt. Ein solches Gutachten ist kostenintensiv und führt nicht selten zu neuem Streit, weil die Bewertung vom anderen Ehegatten angezweifelt wird.

Ergibt sich im Zuge des Zugewinns ein Ausgleichsanspruch gegen den Unternehmer muss dieser realisiert, d.h. erfüllt, werden können. Dies ist oft sehr schwierig, da der Wert des Unternehmens nicht bar zur Verfügung steht. Derartige Ausgleichsansprüche müssen gegebenenfalls finanziert werden oder führen zum Verkauf des Unternehmens oder zur Belastung von Vermögenswerten. Hat der Ehegatte eine Unternehmensbeteiligung inne, kann mangels Ehevertrages der Bestand des Unternehmens in Gefahr sein, wodurch wiederum auch andere Gesellschafter des Unternehmens geschädigt werden können.

Derartige Risiken für den Unternehmer sind jedoch vermeidbar. So kann bereits vor der Ehe oder während der Ehe durch einen Ehevertrag vorgesorgt werden. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn ein Ehepartner bei der Hochzeit bereits Unternehmer ist oder während der Ehe ein Unternehmen gründet oder erfolgreich expandiert.

Aber auch im Zuge der Trennung und/oder Scheidung können existenzsichernde Regelungen in Form von Trennungs- und/oder Scheidungsvereinbarungen getroffen werden. Doch Vorsicht: viele Vereinbarungen bedürfen der notariellen Form. Wichtig sind güterrechtliche Regelungen (z.B. Vereinbarung von Gütertrennung) und Vereinbarungen zum Unterhalt und zum Versorgungsausgleich. Man sollte zudem auch an erbrechtliche Vertragsgestal-tungen denken. Da im Falle der Scheidung einer Unternehmer-ehe der Betrieb auf dem Spiel stehen kann, sollte rechtzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden.


Doreen Hanke - Rechtsanwältin - Fachanwältin für Familienrecht


Artikel als PDF downloaden

<< zurück zur Artikelübersicht

 
 

Kanzlei Doreen Hanke | Neustädtischer Markt 28 | 14776 Brandenburg an der Havel
webmaster Kanzlei Doreen Hanke